Explosionsschutz

Richtlinien für Pumpentechnik

ATEX-Zulassung für Entwässerungsprodukte

Elektrische Geräte für die Entwässerung, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, benötigen eine ATEX-Zulassung. Als explosionsgefährdete Bereiche gelten zum Beispiel das öffentliche Kanalnetz, in das mitunter unerlaubt Brennstoffe eingeleitet werden, oder Pumpensümpfe in Pumpstationen für fäkalienhaltiges Abwasser. Um eine ATEX-Zulassung zu erhalten, müssen Entwässerungsprodukte eine der folgenden Richtlinien erfüllen:

  • 94/9/EG für Produkte mit Markteinführungsdatum vor 20. April 2016
  • 2014/34/EU für Produkte mit Markteinführungsdatum ab 20. April 2016

KESSEL-Pumpentechnik mit ATEX-Zulassung

Für die Entsorgung von fäkalienhaltigem Abwasser sind verschiedene KESSEL-Pumpen und nass aufgestellte Pumpstationen mit ATEX-Zulassung erhältlich. Der Explosionsschutz verhindert, dass sich brennbare Gase wie Schwefelwasserstoff oder Methangas beim Kontakt mit elektrischen Komponenten entzünden. Brennbare Gase können in Abwasserbehältern beispielsweise durch biologische Faulprozesse entstehen.

 

Explosionsschutz bei der Wartung

Bei Wartungsarbeiten, die das Öffnen des Abwasserbehälters erfordern, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich keine Zündquellen in der unmittelbaren Umgebung befinden. Das gilt auch für trocken aufgestellte Pumpstationen und Hebeanlagen, deren Pumpen keine ATEX-Zulassung benötigen.